Pressemitteilung vom 02. Mai 2020

Am 02.05.2020 jährt sich die Mahnwache von BASTA vor dem LKA. Auch in Zeiten von CORONA stehen wir – die Anzahl der Demonstrant*innen reduziert – mit Abstand und Nasen-Mundschutz vor dem LKA. Nach unserem Kenntnisstand wurden bis heute keine rechten Straftaten aufgeklärt. Straftäter wurden für ihre Taten nicht verurteilt. Es werden weiter rechtsextreme Straftaten (z.B. Hakenkreuze auf Autos geschmiert) begangen.

Dem Innensenator, der Polizeipräsidentin oder der Staatsanwaltschaft ist offensichtlich nicht möglich, oder es ist nicht gewollt, unsere Fragen zu beantworten:

  1. nach den in der Presse gefeierten Ermittlungserfolgen,
  2. den rechten Strukturen in den Berliner Ermittlungsbehörden,
  3. den nach u. E. lückenhaften Ermittlungen bei Opfern rechter Straftaten,
  4. den eingestellten Verfahren – welche wurden neu aufgenommen – wurden die Opfer informiert?
  5. den Arbeitsgruppen FOKUS / RESIN – wer macht was?
  6. den Fragen nach rechten Netzwerken beim LKA / Verfassungsschutz.

Hier nur wenige Antwortbeispiele:

Herr Geisel teilt uns zu den Ermittlungserfolgen mit:

Die umfangreichen Ermittlungen seit 2016 zur Aufklärung der rechtsmotivierten Straftatenserie in Neukölln haben bereits Ergebnisse erbracht. Es werden viele polizeiliche Maßnahmen durchgeführt und es konnten auch Tatverdächtige ermittelt werden. Die Beweise haben bislang jedoch nicht für eine Anklageerhebung ausgereicht. Sie (BASTA) schreiben ihrer Einschätzung nach nur von lückenhaften Ermittlungen ausgegangen werden kann, wenn es für Verurteilungen nicht ausreicht. Diese Einschätzung teile ich nicht. Strafprozessuale Maßnahmen finden ihre Beschränkung in den Grundrechten jedes einzelnen Bürgers. Eine Ermittlungstätigkeit ist als nie unbeschränkt, sondern muss mit unserer rechtsstaatlichen Ordnung vereinbar sein.

Es klingt wie eine Nachhilfestunde im Staatskunde. Polizeipräsidentin Dr. Slowik teilt zu den rechten Strukturen bei den Ermittlungsbehörden mit:

Ermittlungen haben ergeben, dass nachvollziehbare Einzelfälle bekannt sind. Es gibt nach aktuellem Stand jedoch keine Hinweise und damit Ermittlungsanhalte auf Strukturen

Wer hat ermittelt? Gegen sich selbst zu ermitteln, führt in der Regel nicht zu objektiven Ergebnissen.

Trotz mehrfachem Nachfragen bekommen wir nur ausweichende Antworten bzw. die Antworten haben keinen Bezug zu den Fragen. Wir haben der Polizeipräsidentin und dem Innensenator mitgeteilt, dass wir überzeugt sind, dass wir auch bei Wiederholung der Fragen nur ausweichende Erklärungen bekommen werden. Auf diese Art der Kommunikation legen wir keinen Wert. Weder die Polizeipräsidentin noch der Innensenator haben darauf reagiert.

Uns ist nicht bekannt, ob und wenn ja welche disziplinarrechtlichen Folgen die rechten Aussagen des Polizeibeamten 07.07.2019 mit der Nummer 88564 hatten. Einige von uns wurden in der Sache als Zeugen vernommen – die Ermittlerin hatte großes Interesse, in der Vernehmung mehr über BASTA zu erfahren.

Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die Mahnwache vor dem LKA von großer Bedeutung ist – unser Anliegen hat nichts an Aktualität verloren. Wir machen weiter und freuen uns über jede Unterstützung.