Presseerklärung vom 5. November 2019

Was ist seit der 2. Presseerklärung vom 5. Juli 2019 passiert, was haben wir erlebt?

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den Sachverhalt bezüglich des Polizeibeamten mit der Nummer 88564 geprüft und festgestellt, dass die getätigten Äußerungen nicht den Anfangsverdacht einer Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB begründen. Von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen wurde abgesehen.

Die Polizeipräsidentin Frau Dr. Slowik hat am 26.08.2019 unsere Fragen vom 22.07.2019 teilweise beantwortet. Offen sind u. a. die Fragen zu den

  • Ermittlungserfolgen in Neukölln?
  • Rechten Strukturen in der Berliner Polizei? Wir fragen nach.

Am 02.09.2019 haben wir Herrn Innensenator Geisel Fragen zum Interview im Tagesspiegel vom 17.08.2019 gestellt. Eine Antwort haben wir bisher nicht erhalten.

Eine unserer Fragen ist, warum werden die bekannten Täter nicht zur Rechenschaft gezogen? – im Tagespiegel hat er mitgeteilt:

Wir kennen die handelnden Personen. Die Frage ist, ob es noch mehr gibt und wer die Taten ausgeführt hat.

Nach wie vor reagieren viele Mitarbeiter verständnislos bis abweisend auf unsere Anwesenheit jeden Donnerstag vorm LKA – Aussagen wie „Sie sind eine Schande“ fallen. Am 26.09.2019 hat uns der Leiter vom LKA 5 Polizeilicher Staatsschutz Berlin begrüßt und das Gespräch gesucht. Die Gruppe BASTA hat angeboten, im Rahmen einer Personalversammlung das Anliegen von BASTA vorzustellen. Eine Antwort steht aus.

Rechter Terror in Berlin! Gibt es rechte Strukturen in den Berliner Sicherheits- und Ermittlungsbehörden war das Thema der gut besuchten Podiumsdiskussion vom Bündnis Neukölln in Zusammenarbeit mit BASTA am 26.09.2019 in Britz. Vertreter von Politik und Sicherheitsbehörden glauben nicht an rechte Strukturen während BASTA und MBR davon überzeugt sind. Ob es rechte Strukturen gibt, ist nach Überzeugung von BASTA keine Glaubensfrage sondern eine Frage des Wissens – weiß man es nicht, muss weiter ermittelt werden.