Wie lange brauchen Disziplinarverfahren bei der Berliner Polizei?
Am 20.06.2019 hat sich der Polizeibeamte W. bei der Mahnwache vor dem LKA rassistisch (NSU ist die Ausnahme; Ausländer vergewaltigen Frauen und Mädchen; den rechten Arm zum Hitlergruß zu heben, tut niemandem weh) geäußert. Den Sachverhalt haben wir der Polizeipräsidentin mitgeteilt.
Die Polizeipräsidentin teilt BASTA mit Schreiben vom 10.07.2019 mit, die Äußerungen von W. straf- und disziplinarrechtlich prüfen zu lassen.
Die Staatsanwaltschaft teilt uns mit Schreiben vom 24.07.2019 mit, dass von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen wird. Es handele sich weder um Volksverhetzung noch um Beleidigung.
In dem behördlichen Disziplinarverfahren werden wir im November 2019 als Zeuginnen vernommen. In der Vernehmung wurden mehr Fragen zu BASTA als zum Vorgang gestellt. Seitdem haben wir nichts mehr gehört.
Eine Nachfrage des Journalisten Cornelius Wüllenkemper bei der Polizei für eine Reportage im Deutschlandfunk hat im Juni 2021 ergeben, dass das Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Wir fragen uns, wie kann das sein? Warum ist das Verfahren nicht abgeschlossen? Wo ist W. aktuell tätig? Welche Fälle bearbeitet er? Gab es Konsequenzen? Fragen, auf die wir wie immer keine Antworten bekommen.
Übrigens, dass Strafverfahren gegen BASTA wegen einmaligen Verstoßes gegen das
Versammlungsverbot im Juni 2020 wurde schon im Mai 2021 eingestellt. Der Staatsanwalt teilt uns mit, dass wir im Wiederholungsfall nicht mit einer Einstellung rechnen können.
Es bleibt dabei – wir demonstrieren jeden Donnerstag von 8:00 – 10:00 vor dem
Landeskriminalamt Tempelhofer Damm 12, 12191 Berlin. Bitte kommt und unterstützt uns.